Infos für Hängegleiter-Piloten
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Es gilt die Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien.
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Der Betrieb ist untersagt in einem Abstand von weniger als 5 km vom Flugplatz.
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Ausnahmen sind beim Flugplatzleiter zu beantragen.
Fliegen im schönen Berner Oberland